Gebäudestandards und Förderung

Gebäudestandards und Förderung

Gebäudestandards und -förderung

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes eine verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen geschaffen werden. Damit sollen die Bereiche Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet werden.

gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetzes 2045

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll umgesetzt werden: Ab 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Fehlinvestitionen, die nicht mit den Klimazielen der Bundesregierung vereinbar sind, sollen möglichst vermieden werden. Parallel dazu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst; sie wird die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.

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